Niederschlagswasser melden
Niederschlagswasser melden
Informationen zur Niederschlagswassergebühr und zur Anzeigepflicht bei Änderungen der Anschlussverhältnisse
Die Gemeinde Graben-Neudorf betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.
Abwasserkosten entstehen unter anderem durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz- und Regenwassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie der Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen.
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers.
Sie berechnet sich nach dem verbrauchten Frischwasser, dessen Menge über den eingebauten Wasserzähler der Gemeinde ermittelt wird.
Die Niederschlagswassergebühr deckt dagegen die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Sie berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart aller befestigten, überbauten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Dies gilt auch, wenn eine Fläche indirekt (z.B. über Straßen oder Geländeneigungen) in die Kanalisation eingeleitet wird.
Bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2010 wurden die befestigten und überbauten (versiegelten) Grundstücksflächen ermittelt und bei der Jahresverbrauchsabrechnung für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr zu Grunde gelegt.
Sobald eine Veränderung der versiegelten Flächen auf dem Grundstück erfolgt, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, der Gemeinde die neuen Verhältnisse mittels des "Erhebungsbogen zur Niederschlagswassergebühr" mitzuteilen. Der Erhebungsbogen ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.graben-neudorf.de Rubrik "Rathaus\Formulare" oder im Rathaus erhältlich.
Hinweise zum Ausfüllen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr", welche bei späteren Änderungen analog anzuwenden ist, sowie dem Erhebungsbogen selbst.
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
siehe
Allgemeine Informationen
Unterlagen
Kosten
Es werden hierfür keine Gebühren erhoben.
Zuständigkeit
Rechnungsamt
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
06.07.2015