Gartenwasserzähler anmelden
Gartenwasserzähler anmelden
Anmeldung des Einbaus eines geeichten Wasserzählers zur Messung des Wasserverbrauchs für Ihren Garten
Voraussetzungen
Der Einbau des Zählers und ggf. der Umbau der Wasserleitung erfolgten nach den anerkannten Regeln der Technik sowie ausschließlich unter Verwendung zugelassener Materialien.
Der Einbau vor der Hauptwasseruhr der Gemeinde ist nicht zulässig.
Es wurde kein Zähler verwendet, der auf eine Entnahmestelle (Hauptzähler) aufgeschraubt wird.
Das an den Gartenwasserzähler angeschlossene Leitungsnetz versorgt keine an das Abwassernetz der Gemeinde angeschlossenen Abnahmestellen.
Im Übrigen wurden die Regelungen der gültigen Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Graben-Neudorf beachtet.
Verfahrensablauf
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Kosten
Es werden hierfür keine Gebühren erhoben.
Zuständigkeit
Rechnungsamt
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
30.06.2015